Höhere Wertgrenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
- von Dipl. Betr. Steuerberater Roger Erdbrügger
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Gestaltungspotenzial sinnvoll nutzen. Ab 1.1.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) höhere Wertgrenzen. Was es zu beachten gilt und wie hier (bereits jetzt) gestaltet werden kann, zeigt der nachfolgende Überblick.