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Neues zum Fahrtenbuch
- von Dipl. Betr. Steuerberater Roger Erdbrügger
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Besprochene Kassetten und Excel Tabellen sind kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (FG Köln, Urteil v. 18.6.2015 10 K 33/15; Revision zugelassen).
Das Urteil überrascht hierbei nicht unbedingt, da der BFH bereits zuvor festgestellt hatte, dass auch ein Fahrtenbuch nun mal auch ein "Buch" zu sein hat und keine Loseblattsammlung in Form einer Excel Tabelle. Überrascht ist man aber immer wieder von der Kreativität der Steuerpflichtigen.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein Fahrtenbuch nur in Form eines Buches oder eines elektronischen Fahrtenbuches eines zertifizierten Anbieters geführt werden sollte um keine negativen Auswirkungen bei einer Überprüfung zu erhalten.