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Kindergeld: Steuer-ID ab 2016 Voraussetzung
- von Dipl. Betr. Steuerberater Roger Erdbrügger
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Die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb muss die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.
VES Voigt & Erdbrügger Steuerberatung Bünde/Osnabrück
Dipl. Betr. Steuerberater Roger Erdbrügger