Lohnspenden im Rahmen der Flüchtlingshilfe
- von Dipl. Betr. Steuerberater Roger Erdbrügger
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Der Bundesminister der Finanzen (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben eine Vereinfachungsregelung veröffentlicht. Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung, bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz.