Mai 2015
- von VES
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Durch die neuen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ergibt sich bei vielen Unternehmen Änderungs- und Anpassungsbedarf. Ein Nichtbeachten der GoBD kann nämlich bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Problemen führen. Im Extremfall ist sogar eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen möglich.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: