März 2015
- von VES
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Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen die Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften angehoben werden. Es wird geschätzt, dass dadurch rund 7.000 mittelgroße Kapitalgesellschaften als klein einzustufen sein werden und damit Erleichterungen bei der Rechnungslegung nutzen können. Nach dem vorgesehenen Wahlrecht sollen die neuen Schwellenwerte bereits für den Jahresabschluss 2014 genutzt werden können.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: