Was sind die Pflichten eines Steuerberaters und wann haftet er für Beratungsfehler?

Der Steuerberater ist eine Person, die bei seinen Mandanten hohes Vertrauen genießt. Er ist zumeist nicht nur steuerlicher Berater, sondern unterstützt diese auch in betriebswirtschaftlichen Belangen und anderen persönlichen wie zivilrechtlichen Problemen. Er ist erster Ansprechpartner für die meisten wirtschaftlichen, wie auch privaten Probleme.

Natürlich ist es dort, wo Menschen tätig werden, nicht ungewöhnlich, dass auch Fehler passieren. Hierfür muss der Steuerberater eine Haftpflichtversicherung abschließen, die im Schadenfall eintritt.
Aber wann liegt denn ein Fehler des Steuerberaters vor? Welche Pflichten hat dieser zu erfüllen? Wann hat er diese verletzt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit hierzu mehrfach geäußert und klare Regeln aufgestellt.

Diese sind :

  • Der Mandant hat stets einen Anspruch darauf, umfassend beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen unterrichtet zu werden.
  • Der Steuerberater muss seinen Mandanten generell vor Schaden bewahren, und dies nicht nur in Form eines Steuerschadens, sondern auch im Sinne eines Schutzes vor Strafverfolgung.
  • Das vom Mandant angestrebte steuerliche Ziel muss immer auf dem sichersten Weg verfolgt werden und der Steuerberater muss Vorschläge zur Realisierung der Vorstellungen des Mandanten unterbreiten.
  • Die Beratung muss schließlich so ausgestaltet sein, dass es dem Mandanten möglich ist, auf dieser Basis selbst die relevanten Entscheidungen zu treffen.

Wie die Leitsätze zeigen, sind die Pflichten des Steuerberaters sehr umfassend. Gewissenhafte Steuerberater nehmen sich daher Zeit für die Probleme der Mandanten. "Schnellschüsse" sind gefährlich und können zu erheblichen Schäden führen.

Gleichwohl ist dann aber auch zu beachten, dass gute Steuerberatung auch Geld kostet, denn der gute Steuerberater muss sich und seine Mitarbeiter ständig fortbilden um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben.

VES Voigt & Erdbrügger Steuerberater Bünde/Osnabrück

Dipl. Betr. Steuerberater Roger Erdbrügger