Vertretung vor Finanzgerichten

Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

Mittlerweile sind 1/3 der Steuerbescheide fehlerhaft. Daher ist es wichtig auch die Bescheide zeitnah zu prüfen und fristgerecht Einspruch beim Finanzamt oder Klage bei den Finanzgerichten einzulegen. Wir haben für den Großteil unserer Mandanten eine Empfangsvollmacht für die Steuerbescheide und können daher im Rahmen der Fristen die Bescheide prüfen und sofort die entsprechenden Rechtsbehelfe einlegen. Damit schützen wir unsere Mandanten vor Steuerschäden. Die Möglichkeit der elektronischen Rückübertragung der Bescheiddaten und die Einsichtnahme in das Steuerkonto beim Finanzamt unterstützt uns hierbei.

Hierbei können wir Sie unterstützen:
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einlegen von Rechtsbehelfen
  • Begleitung von Klageverfahren vor den Finanzgerichten

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